Trends und politische Veränderungen in der Kosmetikverpackungsindustrie in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union im Jahr 2025

In den letzten Jahren hat der Kosmetikmarkt eine Welle von „Verpackungs-Upgrades“ ausgelöst: Marken legen immer mehr Wert auf Design- und Umweltschutzfaktoren, um junge Konsumenten anzulocken.Laut dem „Global Beauty Consumer Trend Report“ entscheiden sich 72 % der Verbraucher aufgrund des Verpackungsdesigns für den Kauf neuer Produkte, und etwa 60 % sind bereit, dafür mehr zu bezahlen.nachhaltige Verpackung.Branchenriesen haben Lösungen wie Nachfüllsysteme und das Recycling leerer Flaschen eingeführt.

Trends bei Kosmetikverpackungen in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union (2)

Beispielsweise haben Lush und La Bouche Rouge Folgendes auf den Markt gebracht:wiederbefüllbare KosmetikverpackungenSo verwendet beispielsweise L’Oréal Paris für seine Elvive-Serie ausschließlich recycelte PET-Flaschen. Gleichzeitig sind intelligente Verpackungen und hochwertiges, umweltfreundliches Design zum Trend geworden: Marken integrieren Technologien wie QR-Codes, Augmented Reality und NFC in ihre Verpackungen, um Interaktivität und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern (gcimagazine.com). Luxusmarken wie Chanel und Estée Lauder haben recycelbare Glas- und biologisch abbaubare Zellstoffbehälter auf den Markt gebracht, um ein Gleichgewicht zwischen luxuriöser Haptik und Nachhaltigkeit zu schaffen. Diese Innovationen reduzieren nicht nur Plastikmüll, sondern stärken auch die Markendifferenzierung und die Kundenbindung.

Nachhaltige und umweltfreundliche VerpackungUm Abfall zu reduzieren, sollten recycelbare und biologisch abbaubare Materialien sowie ein einfaches, leichtes Design verwendet werden (gcimagazine.com). Berlin Packaging hat beispielsweise die AirLight Refill-Serie recycelbarer Nachfüllflaschen auf den Markt gebracht, und Tata Harper und Cosmogen verwenden abbaubare Materialien und Verpackungslösungen aus reinem Papier.

Intelligente interaktive Verpackungen: Technologische Elemente (QR-Codes, Augmented Reality, NFC-Tags usw.) werden eingeführt, um mit Kunden zu interagieren.Sie bieten personalisierte Informationen und innovative Erlebnisse. Beispielsweise druckt die Marke für personalisierte Pflegeprodukte, Prose, individuelle QR-Codes auf die Verpackung, und Revieves AR-Verpackung ermöglicht es den Verbrauchern, Make-up virtuell auszuprobieren.

Luxus und Umweltschutz: Luxuriöse Optik trifft auf Umweltschutz. So brachte Estée Lauder beispielsweise eine vollständig recycelbare Glasflasche auf den Markt, und Chanel präsentierte einen Cremetiegel aus biologisch abbaubarem Zellstoff. Diese Designs erfüllen die doppelten Anforderungen des Luxussegments an „Haptik und Umweltschutz“.

Funktionale, innovative Verpackungen: Einige Hersteller entwickeln Verpackungsbehälter mit integrierten Zusatzfunktionen. So hat beispielsweise Nuon Medical ein intelligentes Verpackungsgerät entwickelt, das LED-Rotlicht-Pflegefunktionen für Haut- und Haarpflegeprodukte integriert.

 

Änderungen der Import- und Exportpolitik

Zollschranken:

Im Frühjahr 2025 eskalierte der Handelskonflikt zwischen den USA und der EU. Die US-Regierung verhängte ab dem 5. April einen 20-prozentigen Gegenzoll auf die meisten aus der EU importierten Waren (darunter Rohstoffe und Verpackungsmaterialien für Kosmetika). Die EU reagierte umgehend mit Gegenmaßnahmen und plante die Einführung eines 25-prozentigen Zolls auf US-Waren im Wert von 2,5 Milliarden US-Dollar (darunter Parfums, Shampoos, Kosmetika usw.). Anfang Juli einigten sich beide Seiten auf eine vorläufige Verlängerung der Frist zur Verschiebung der Umsetzung. Die Branche befürchtete jedoch, dass diese Handelskonflikte die Kosten für Kosmetikprodukte in die Höhe treiben und die Lieferketten unterbrechen könnten.

Ursprungsregeln:

In den USA müssen importierte Kosmetika den Zollvorschriften zur Herkunftskennzeichnung entsprechen, und die Importetiketten müssen das Ursprungsland ausweisen. Die EU schreibt vor, dass bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt wurden, das Ursprungsland auf der Verpackung angegeben werden muss. Beide Regelungen schützen das Recht der Verbraucher auf Information durch die Kennzeichnung.

 

Aktualisierung zur Einhaltung der Verpackungsetikettenbestimmungen

Zutatenkennzeichnung:

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 schreibt die Verwendung der International Common Name of Cosmetic Ingredients (INCI)-Bezeichnung für die Auflistung von Inhaltsstoffen vor (biorius.com). Im März 2025 schlug die EU vor, das Vokabular der Inhaltsstoffe zu aktualisieren und die INCI-Bezeichnung zu überarbeiten, um neue Inhaltsstoffe auf dem Markt zu erfassen. Die US-amerikanische FDA verlangt, dass die Inhaltsstoffliste nach absteigender Konzentration sortiert wird (nach Inkrafttreten des MoCRA ist der Verantwortliche verpflichtet, die Inhaltsstoffe bei der FDA zu registrieren und zu melden) und empfiehlt die Verwendung von INCI-Bezeichnungen.

Allergenhinweis:

Die EU schreibt vor, dass 26 Duftstoffallergene (wie Benzylbenzoat, Vanillin usw.) auf der Verpackung gekennzeichnet werden müssen, sofern ihre Konzentration einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. In den USA dürfen derzeit nur allgemeine Begriffe (wie „Duftstoff“) angegeben werden. Gemäß den MoCRA-Vorschriften wird die FDA jedoch zukünftig Regelungen erlassen, die die Angabe der Art des Duftstoffallergens auf dem Etikett vorschreiben.

Labelsprache:

Die EU schreibt vor, dass Kosmetiketiketten die Amtssprache des Verkaufslandes verwenden müssen, um sicherzustellen, dass Verbraucher sie verstehen können. Die US-Bundesvorschriften verlangen, dass alle notwendigen Etiketteninformationen mindestens in Englisch angegeben werden (Puerto Rico und andere Regionen verlangen zusätzlich Spanisch). Ist das Etikett in einer anderen Sprache verfasst, müssen die erforderlichen Informationen auch in dieser Sprache wiederholt werden.

Umweltschutzbehauptungen:

Die neue EU-Richtlinie 2024/825 über Umweltversprechen verbietet die Verwendung allgemeiner Begriffe wie „Umweltschutz“ und „Ökologie“ auf Produktverpackungen und schreibt vor, dass jedes Etikett, das Umweltvorteile verspricht, von einer unabhängigen Stelle zertifiziert werden muss. Selbst erstellte, nicht zertifizierte Umweltetiketten gelten als irreführende Werbung. Die Vereinigten Staaten verfügen derzeit über kein einheitliches, verpflichtendes Umweltkennzeichnungssystem und stützen sich lediglich auf den „Green Guide“ der FTC, um Umweltschutzpropaganda zu regulieren und übertriebene oder falsche Behauptungen zu verbieten.

 

Vergleich der Einhaltung der Verpackungskennzeichnungsvorschriften zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union

Artikel Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung in den Vereinigten Staaten Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung in der Europäischen Union
Etikettensprache Englisch ist Pflicht (Puerto Rico und andere Regionen verlangen Zweisprachigkeit). Es muss die offizielle Sprache des Verkaufslandes verwendet werden.
Benennung der Zutaten Die Zutatenliste ist nach ihrem Gehalt in absteigender Reihenfolge geordnet, und die Verwendung der INCI-Bezeichnungen wird empfohlen. Es müssen die generischen INCI-Bezeichnungen verwendet und nach Gewicht absteigend sortiert werden.
Allergenkennzeichnung Derzeit können allgemeine Begriffe (wie z. B. „Duftstoffe“) verwendet werden. MoCRA beabsichtigt, die Angabe von Duftstoffallergenen vorzuschreiben. Es schreibt vor, dass 26 spezifische Duftstoffallergene auf dem Etikett aufgeführt werden müssen, wenn sie den Grenzwert überschreiten.
Verantwortlicher/Hersteller Auf dem Etikett müssen Name und Anschrift des Herstellers, Händlers oder Vertreibers angegeben sein. Name und Anschrift der verantwortlichen Person in der Europäischen Union müssen angegeben werden.
Herkunftskennzeichnung Bei importierten Produkten muss das Ursprungsland angegeben werden (gemäß den Richtlinien der FTC „Made in the USA“). Wenn das Produkt außerhalb der Europäischen Union hergestellt wurde, muss das Ursprungsland auf dem Etikett angegeben werden.
Ablaufdatum/Chargennummer Sie können die Haltbarkeitsdauer oder das Verfallsdatum nach dem Öffnen angeben, wobei dies in der Regel nicht obligatorisch ist (außer bei Kosmetika). Das Verfallsdatum nach dem Öffnen (PAO) muss angegeben werden, wenn die Haltbarkeitsdauer 30 Monate überschreitet; andernfalls muss das Verfallsdatum angegeben werden. Die Produktionschargennummer/Charge muss ebenfalls angegeben werden. Umwelterklärung: Die FTC-Richtlinien für Umweltwerbung sind zu beachten, irreführende Werbung ist verboten, und es gibt keine einheitlichen Zertifizierungsanforderungen. Die Richtlinie für Umweltversprechen verbietet die Verwendung allgemeiner „Umwelt“-Aussagen; selbst erstellte Umweltlabel müssen von einer unabhängigen Stelle zertifiziert werden.

 

Zusammenfassung der Vorschriften

UNS:Die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten basiert auf dem US-amerikanischen Lebensmittel-, Arzneimittel- und Kosmetikgesetz (FD&C Act) und dem Gesetz über faire Verpackung und Kennzeichnung (Fair Packaging and Labeling Act). Dieses schreibt unter anderem Produktname, Nettoinhalt, Inhaltsstoffliste (sortiert nach Gehalt) und Herstellerinformationen vor. Der 2023 in Kraft getretene Cosmetics Regulatory Modernization Act (MoCRA) verschärft die Aufsicht der FDA und verpflichtet Unternehmen zur Meldung von Nebenwirkungen sowie zur Registrierung aller Produkte und Inhaltsstoffe bei der FDA. Darüber hinaus wird die FDA gemäß diesem Gesetz Vorschriften zur Kennzeichnung von Duftstoffallergenen erlassen. Auf Bundesebene gibt es in den USA keine verpflichtenden Vorschriften zur Umweltkennzeichnung. Die entsprechende Umweltschutzwerbung orientiert sich daher hauptsächlich an den FTC Green Guidelines, um irreführende Werbung zu vermeiden.

EU:Die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten unterliegt der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die Inhaltsstoffe (nach INCI), Warnhinweise, Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum nach dem Öffnen, Angaben zum Produktionsleiter, Herkunft usw. streng vorschreibt (biorius.com). Die Richtlinie 2024/825 (EU) über Umweltkennzeichnungen, die 2024 in Kraft tritt, verbietet nicht verifizierte Umweltzeichen und leere Werbeversprechen (ecomundo.eu). Die neue Fassung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die im Februar 2025 in Kraft tritt, vereinheitlicht die Verpackungsanforderungen der Mitgliedstaaten und schreibt vor, dass alle Verpackungen recycelbar sein und der Einsatz von Recyclingmaterialien erhöht werden muss (cdf1.com). Zusammen haben diese Verordnungen die Konformitätsstandards für Kosmetik- und Verpackungskennzeichnungen auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt verbessert und gewährleisten so Verbrauchersicherheit und ökologische Nachhaltigkeit.

 

Quellen: Der Inhalt dieses Berichts basiert auf Informationen und regulatorischen Dokumenten der globalen Schönheitsindustrie, darunter Berichte der globalen Kosmetikindustrie, tagesaktuelle Nachrichten und regulatorische Analysen aus den USA und Europa.


Veröffentlichungsdatum: 15. Juni 2025